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MOOT COURT

Während sich in den letzten Jahren einige ursprünglich aus dem angloamerikanischen Rechtsraum stammende Moot Courts im Bereich des Zivil- und Unternehmensrechtes auch in Österreich etabliert haben, fehlte es insbesondere im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechtes bis 2012 an einem vergleichbaren Angebot einer praxisnahen universitären Veranstaltung, bei der die Studierenden angeleitet und betreut von Praktikern die konkrete Umsetzung der erlernten materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften erfahren können.

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Diese Lücke wurde 2013 durch den neuen österreichweiten universitätsübergreifenden öffentlich-rechtlichen Moot Court Umweltrecht geschlossen. Anhand von praktisch bedeutsamen und gleichzeitig anschaulichen Infrastrukturvorhaben sollen die Studierenden die wesentlichen Rollen und Schritte in einem anlagenrechtlichen Genehmigungsverfahren gleichsam planspielerisch erlernen. Anhand der typischerweise an solchen Verfahren beteiligten Personen und Einrichtungen (Projektwerber, Nachbarn, Legalpartei und Behörde) sowie ausgehend von den wesentlichen Verfahrensschritten eines erstinstanzlichen Genehmigungsverfahrens (Antragstellung, Erhebung von Einwendungen, bescheidmäßige Erledigung) ergibt sich eine dreigeteilte Struktur dieses Moot Courts.

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Das Besondere an dem vorliegenden Moot Court ist das universitätsübergreifende Antreten von Teams aller Universitäten mit entsprechenden Schwerpunkten im öffentlichen (Wirtschafts-) Recht, also (von West nach Ost) der Universität Innsbruck, der Universität Salzburg, der Universität Linz, der Universität Graz, der Wirtschaftsuniversität Wien sowie der Universität Wien.

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Angeleitet und betreut werden die teilnehmenden Studierendenteams von Vertretern führender Rechtsanwaltskanzleien mit Spezialisierungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie von Behördenvertretern. Dabei sind die verfahrenseinleitenden wie auch jene vor der öffentlich-mündlichen Verhandlung vorgesehenen Schriftsätze aus der Sicht der jeweils beteiligten Parteien eines AVG-Mehrparteienverfahrens (Projektwerber, Nachbarn, Legalpartei) zu verfassen.

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Dabei werden anhand der verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen im AVG-Mehrparteienverfahren konkurrierende Argumentationen erarbeitet, mündlich vorgetragen und verteidigt, gegeneinander abgewogen und einer entsprechenden Würdigung unterzogen. Die Studierenden sind daher nach Abschluss der Lehrveranstaltung in der Lage

  • komplexe Sachverhalte auf die dahinter stehenden Rechtsprobleme zu reduzieren;

  • anlagenbezogene öffentliche-rechtliche Problemstellungen zu identifizieren;

  • entwickelte Argumentationen in verhandlungstaugliche Argumentationsstränge zusammenzufassen;

  • erarbeitete Ergebnisse in einer simulierten öffentlich-mündlichen Verhandlungssituation zu präsentieren.

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​Auftaktveranstaltung: 11.4.2024

Verhandlung: 5.6.2024

Abschlussveranstaltung: 26.6.2024

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